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Bestattungsvorsorge
So können Sie sich vorbereiten
Menschen sorgen für vieles im Leben vor – warum eigentlich nicht für die eigene Beerdigung? So können Sie nicht nur eigene Wünsche etwa zu Bestattungsart und -Ort festhalten. Sie können auch Ihre Liebsten von schwierigen Entscheidungen zur Gestaltung der Trauerfeier entlasten oder beispielsweise ein Motiv oder einen Spruch für Ihre Traueranzeige auswählen. Wir garantieren Ihnen, dass später alles so umgesetzt wird, wie Sie es bei uns hinterlegt haben. Nutzen Sie die Gelegenheit auch, um mit Ihrer Familie über Ihre – möglicherweise unterschiedlichen – Vorstellungen zu sprechen! So können Sie gemeinsam sehen, wie Sie allen gerecht werden.
Wenn Sie Ihre Bestattungsvorsorge vertraglich absichern, hat das übrigens auch finanzielle Vorteile – ein zweckgebundenes Treuhandkonto oder Zahlungen in eine Sterbegeldversicherung sind auch bei einem späteren Bezug von Sozialleistungen vor dem Zugriff Dritter geschützt. Beantragen Sie also etwa Leistungen für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, wird die für die Beerdigung angelegte Summe nicht auf die Ersparnisse angerechnet.
Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie hierzu gerne ausführlicher – vereinbaren Sie einfach einen Termin!
Letzter Wille
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Weitere Informationen zur Festlegung des Letzten Willens sowie zum Thema Patientenrechte finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
- Erben und Vererben (Broschüre des BMJV)
- Vorsorge und Patientenrechte (Info-Portal des BMJV)
- Patientenverfügung (Broschüre des BMJV)
- Betreuungsrecht (Broschüre des BMJV)